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Die Zukunft der
Hundezucht!
Wie sieht sie aus,
was können wir tun? Interessantes
zum Lesen und Nachdenken unter Downloads
vom VDH
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Gebissstellungen
beim Shar Pei
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Liebe Leser, da es immer wieder Verständnisschwierigkeiten
bezüglich der Gebissstellung beim Shar-Pei gibt, hier die von der FCI
und dem VDH vorgegebenen Richtlinien. Sie als Käufer können sich die
Gebissstellung der Elterntiere zeigen lassen. |
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Aus
dem Standard: |
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Kiefer / Zähne : Kräftige
Kiefer mit einem einwandfreien Scherengebiss, wobei die Schneidezähne
des Oberkiefers die des Unterkiefers ohne Zwischenraum überlappen und
senkrecht im Kiefer eingesetzt sind. Die Unterlefze soll nicht so übermäßig
gepolstert sein, dass sie den Gebissschluss beeinträchtigt.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER :
·
Plattes Vorgesicht mit stark ausgeprägtem Rückbiss;
Vorbiss.
·
Einheitlich rosarote Zunge.
·
Unterlefze eingerollt, den Gebissschluss behindernd.
·
Runde, vorstehende Augen. Entropium, Ektropium.
·
Hautfalten oder Haare, die die normale Funktion der Augen
beeinträchtigen.
·
Stehohren.
·
Fehlen der Rute; Stummelrute.
·
Tiefe Hautfalten am Körper (ausser am Widerrist und am
Rutenansatz) und an den Gliedmassen.
·
Keine einheitliche Farbe (Albino, gestromt, Flecken,
Tupfen, Schwarz und Loh, Verfärbung in Sattelform). |
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Beitrag von Herr Josef Pohling, Vorstandsmitglied im VDH verantwortlich für
Zucht und Zuchtbuchwesen
Der
Shar-Pei und seine (Kiefer-) / Gebissstellung
Aufgrund
einiger Anrufe, die mich erreichten und die sich anscheinend wegen
der Situation in der Rasse um den Gebissschluss drehten, will ich hier
gerne meine Sicht der Dinge darstellen.
Grundsätzlich ist jede Abweichung von dem im Standard vorgegebenen
Merkmalen – gefordert wird ein perfektes Scherengebiss - als Fehler
anzusehen, der unter funktionalen Gesichtspunkten beim Bewerten
gewichtet werden muss. Abgesehen von den Rassen, bei denen der Standard
einen Vorbiss (man geht ja immer von der Stellung des Unterkiefers aus)
vorschreibt bzw. toleriert, wird bei den meisten Rassen der Vorbiss als
Fehler –meist mit Zuchtausschluss – bezeichnet. Etwas anders stellt
es sich beim Rückbiss – also verkürztem Unterkiefer – dar. Jedes
Verlassen des Scherenschlusses nach hinten fällt in diesen Bereich.
Dabei will ich hier nicht die oftmals mit deutlichen Rückbissen
verbundenen und mit Schmerzen für den Hund verknüpften Fehlstellungen
der Fangzähne betrachten, die ohnehin für eine Bewertungsgraduierung
nicht diskutabel
sind. Diskutiert werden kann meines Erachtens nur eine geringfügige
Lockerheit im Bereich des Schlusses, wobei ich mit geringfügig auch
gering meine und der Begriff einer
„weiten Schere“ nicht mehr bei einem Abstand von 4 – 5 mm
verwendet werden darf. Der Sachverhalt mit dem „Unterlippenfüllungsabstand“
muss meines Erachtens sehr vorsichtig ausgelegt werden und kann niemals
dazu dienen, dass die „dickste Lippe“ ausgesucht wird, wobei mal die
Lippendicke wirklich gemessen werden sollte – ohne jegliche
„Wulst“. Der oben genannte Abstand und natürlich erst recht darüber
hinaus gehende Maße zählen eindeutig zu dem Begriff Rückbiss und sind
als solcher zu bewerten. Sicherlich gibt es noch viel größere Abstände,
die aber dann im Interesse des Hundes tiermedizinisch zu betrachten
sind. Selbstverständlich sollten auch bei geringen Abweichungen durch
z.B „Nachzuchtkontrollen“ und „Zuchtbeobachtungen“ Informationen
gesammelt und geeignete Zuchtsteuerungsmaßnahmen ergriffen werden.
Allgemein im Hundewesen muss man leider feststellen, dass manchmal eine
erlaubte Grenzsituation als normal betrachtet und der Blick für das
Ideale leicht verwässert wird. Ganz unabhängig davon, dass ein Hund
sicherlich nicht nur aus Gebiss besteht – aber – was würde er ohne
ein „funktionales Solches“ tun?
Josef
W. Pohling |
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Das Bild unten zeigt einen
Rückbiss mit Caniniengstand.
Dieser Gebissschluss ist von der
Zucht auszuschließen |
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